Diese Liste enthält alle Wahltermine der Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zu allen Landtagswahlen und Kommunalwahlen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1945 sowie die voraussichtlichen Zeitpunkte der nächsten Wahlen.
Ergänzt wird die Liste durch Informationen über die jeweilige Wahlperiode (kurz: WP), die erste Sitzung und die letzte Sitzung eines Parlaments oder sonstigen Gremiums, die Anzahl der Sitzungen sowie die Anzahl der Abgeordneten (Mandate) pro Wahlperiode.
Allgemeines
Legislaturperiode versus Wahlperiode
Im Vergleich zum Begriff der Legislaturperiode ist der Begriff der Wahlperiode weiter. Während die Legislaturperiode die Wirkungszeit eines Parlaments bezeichnet, umfasst der Begriff der Wahlperiode auch die Zeiten der Tätigkeit anderer Vertretungen oder Gremien wie z. B. eines Gemeinderats oder eines Betriebsrats.
Wahltermin versus Wahlperiode
Vom Wahltermin streng zu unterscheiden ist der Zeitpunkt des Beginns einer Wahl- bzw. Legislaturperiode. Die Legislaturperiode ist der Zeitraum, in dem ein gewähltes Parlament Gesetze (lat. „lex“, Mehrzahl „leges“) erlässt. In aller Regel beginnt die Wahlperiode erst im Anschluss an eine Wahl, nicht schon am Wahltag selbst, und zwar mit dem Tag der ersten, sog. konstituierenden Sitzung. Sie endet meistens mit dem Zusammentritt eines neuen Parlaments oder Gremiums. Je nach Land oder Gremium gelten aber Besonderheiten.
Praktische Bedeutung der Wahlperiode
Über die vor allem parlamentarische Dokumentation hinaus hat die Wahlperiode praktische Bedeutung zum Beispiel für das Inkrafttreten einiger Rechtsvorschriften. Dies kann in Abhängigkeit vom Beginn einer Wahlperiode geregelt sein.
So lautet beispielsweise Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes und des Ministergesetzes vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 626) wie folgt:
- In-Kraft-Treten
(1) Artikel 1 tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die Artikel 2, 4, 5 und 6 treten am 1. Januar 2005 in Kraft.
(3) Artikel 3 tritt mit Beginn der 16. Wahlperiode in Kraft.
Die Artikel 2 und 3 dieses Mantel-/Artikelgesetzes ändern jeweils das Nds. Abgeordnetengesetz: Artikel 2 zum 1. Januar 2005, Artikel 3 hingegen erst zum Beginn der 16. Wahlperiode des Nds. Landtags, also zum 26. Februar 2008.
Europäische Union
Aufgeführt werden die Termine der Europawahl, soweit die deutschen Europaabgeordneten nach dem Europawahlgesetz gewählt werden.
Bundesrepublik Deutschland
Seit 1976 beginnt die Wahlperiode des Bundestages mit dem erstmaligen, nämlich konstituierenden Zusammentritt des neu gewählten Parlaments. Einberufen wird der neue Bundestag durch den bisherigen Bundestagspräsidenten. Die Wahlperiode endet gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG mit dem erstmaligen Zusammentritt des nächsten Bundestages. Es gibt also keine sog. parlamentslose Zeit.
(vN) = vorgezogene Neuwahl
Deutsche Demokratische Republik
Die Wahlen der Volkskammer waren bis einschließlich 1989 keine demokratischen Wahlen.
(vN) = vorgezogene Neuwahl | (vb) = vorzeitig beendet mit Ablauf des 2. Oktober 1990 durch Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland
Bundesländer
Baden-Württemberg
Freistaat Bayern
Berlin
(WB) = nur in West-Berlin
(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl
(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl | (Ww) = Wiederholungswahl
Brandenburg
Freie Hansestadt Bremen
(vb) = vorzeitig beendet mit Ablauf des 7. Juni 1995 | (vN) = vorgezogene Neuwahl
Freie und Hansestadt Hamburg
(vN) = vorgezogene Neuwahl | AB = Auflösungsbeschluss
Hessen
(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl
Nordrhein-Westfalen
Im Gegensatz zu Art. 39 GG enthält Art. 36 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen eine ausdrückliche Normierung des Beginns der neuen Wahlperiode. Diese beginnt mit der ersten Tagung des neuen Landtags. Da der Landtag gem. Art. 37 der Landesverfassung nicht vor dem Ende der Wahlperiode des letzten Landtags zusammentreten darf, ist die Wahlperiode im Grundsatz nicht variabel. Sie endet mit Ablauf der Fünfjahres-Frist des Art. 34 Satz 1 der Verfassung.
(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl
Rheinland-Pfalz
(nN) = nach Nachwahl
Saarland
(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl
Freistaat Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl
Freistaat Thüringen
Kommunalwahlen
Baden-Württemberg
Kreistagswahlen waren vor 1984 an anderen Terminen.
Bayern
Berlin
Siehe Abschnitt Bundesländer.
Brandenburg
Bremen
Siehe Abschnitt Bundesländer.
Hamburg
Siehe Abschnitt Bundesländer.
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Siehe auch Ergebnisse der Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen ab 1975
Zwischen den Kommunalwahlen 1969 und 1975 gab es in den bei Gebietsreformen neu gegliederten Gebieten Teilkommunalwahlen, ebenso 1976 in den Gebieten, in denen nach Gerichtsurteilen und nach erneuten Landtagsentscheidungen Kommunalwahlen durchgeführt werden mussten.
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Siehe auch
- Liste voraussichtlicher Wahltermine in Deutschland
- Ergebnisse der Bundestagswahlen
- Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament in Deutschland
- Ergebnisse der Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland
- Liste von Wahlen
Weblinks
- Wahltermine. Wahlrecht.de
- Parlamentsspiegel.de - Informationen zu den Sitzungen
- Kommunalwahltermine. Election.de
Einzelnachweise



