Diese Liste enthält alle Wahltermine der Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zu allen Landtagswahlen und Kommunalwahlen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1945 sowie die voraussichtlichen Zeitpunkte der nächsten Wahlen.

Ergänzt wird die Liste durch Informationen über die jeweilige Wahlperiode (kurz: WP), die erste Sitzung und die letzte Sitzung eines Parlaments oder sonstigen Gremiums, die Anzahl der Sitzungen sowie die Anzahl der Abgeordneten (Mandate) pro Wahlperiode.

Allgemeines

Legislaturperiode versus Wahlperiode

Im Vergleich zum Begriff der Legislaturperiode ist der Begriff der Wahlperiode weiter. Während die Legislaturperiode die Wirkungszeit eines Parlaments bezeichnet, umfasst der Begriff der Wahlperiode auch die Zeiten der Tätigkeit anderer Vertretungen oder Gremien wie z. B. eines Gemeinderats oder eines Betriebsrats.

Wahltermin versus Wahlperiode

Vom Wahltermin streng zu unterscheiden ist der Zeitpunkt des Beginns einer Wahl- bzw. Legislaturperiode. Die Legislaturperiode ist der Zeitraum, in dem ein gewähltes Parlament Gesetze (lat. „lex“, Mehrzahl „leges“) erlässt. In aller Regel beginnt die Wahlperiode erst im Anschluss an eine Wahl, nicht schon am Wahltag selbst, und zwar mit dem Tag der ersten, sog. konstituierenden Sitzung. Sie endet meistens mit dem Zusammentritt eines neuen Parlaments oder Gremiums. Je nach Land oder Gremium gelten aber Besonderheiten.

Praktische Bedeutung der Wahlperiode

Über die vor allem parlamentarische Dokumentation hinaus hat die Wahlperiode praktische Bedeutung zum Beispiel für das Inkrafttreten einiger Rechtsvorschriften. Dies kann in Abhängigkeit vom Beginn einer Wahlperiode geregelt sein.

So lautet beispielsweise Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes und des Ministergesetzes vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 626) wie folgt:

In-Kraft-Treten
(1) Artikel 1 tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die Artikel 2, 4, 5 und 6 treten am 1. Januar 2005 in Kraft.
(3) Artikel 3 tritt mit Beginn der 16. Wahlperiode in Kraft.

Die Artikel 2 und 3 dieses Mantel-/Artikelgesetzes ändern jeweils das Nds. Abgeordnetengesetz: Artikel 2 zum 1. Januar 2005, Artikel 3 hingegen erst zum Beginn der 16. Wahlperiode des Nds. Landtags, also zum 26. Februar 2008.

Europäische Union

Aufgeführt werden die Termine der Europawahl, soweit die deutschen Europaabgeordneten nach dem Europawahlgesetz gewählt werden.

Bundesrepublik Deutschland

Seit 1976 beginnt die Wahlperiode des Bundestages mit dem erstmaligen, nämlich konstituierenden Zusammentritt des neu gewählten Parlaments. Einberufen wird der neue Bundestag durch den bisherigen Bundestagspräsidenten. Die Wahlperiode endet gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG mit dem erstmaligen Zusammentritt des nächsten Bundestages. Es gibt also keine sog. parlamentslose Zeit.

(vN) = vorgezogene Neuwahl

Deutsche Demokratische Republik

Die Wahlen der Volkskammer waren bis einschließlich 1989 keine demokratischen Wahlen.

(vN) = vorgezogene Neuwahl | (vb) = vorzeitig beendet mit Ablauf des 2. Oktober 1990 durch Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland

Bundesländer

Baden-Württemberg

Freistaat Bayern

Berlin

(WB) = nur in West-Berlin

(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl

(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl | (Ww) = Wiederholungswahl

Brandenburg

Freie Hansestadt Bremen

(vb) = vorzeitig beendet mit Ablauf des 7. Juni 1995 | (vN) = vorgezogene Neuwahl

Freie und Hansestadt Hamburg

(vN) = vorgezogene Neuwahl | AB = Auflösungsbeschluss

Hessen

(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl

Nordrhein-Westfalen

Im Gegensatz zu Art. 39 GG enthält Art. 36 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen eine ausdrückliche Normierung des Beginns der neuen Wahlperiode. Diese beginnt mit der ersten Tagung des neuen Landtags. Da der Landtag gem. Art. 37 der Landesverfassung nicht vor dem Ende der Wahlperiode des letzten Landtags zusammentreten darf, ist die Wahlperiode im Grundsatz nicht variabel. Sie endet mit Ablauf der Fünfjahres-Frist des Art. 34 Satz 1 der Verfassung.

(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl

Rheinland-Pfalz

(nN) = nach Nachwahl

Saarland

(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl

Freistaat Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

(vW) = verkürzte Wahlperiode | (vN) = vorgezogene Neuwahl

Freistaat Thüringen

Kommunalwahlen

Baden-Württemberg

Kreistagswahlen waren vor 1984 an anderen Terminen.

Bayern

Berlin

Siehe Abschnitt Bundesländer.

Brandenburg

Bremen

Siehe Abschnitt Bundesländer.

Hamburg

Siehe Abschnitt Bundesländer.

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Siehe auch Ergebnisse der Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen ab 1975

Zwischen den Kommunalwahlen 1969 und 1975 gab es in den bei Gebietsreformen neu gegliederten Gebieten Teilkommunalwahlen, ebenso 1976 in den Gebieten, in denen nach Gerichtsurteilen und nach erneuten Landtagsentscheidungen Kommunalwahlen durchgeführt werden mussten.

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Siehe auch

  • Liste voraussichtlicher Wahltermine in Deutschland
  • Ergebnisse der Bundestagswahlen
  • Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament in Deutschland
  • Ergebnisse der Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland
  • Liste von Wahlen

Weblinks

  • Wahltermine. Wahlrecht.de
  • Parlamentsspiegel.de - Informationen zu den Sitzungen
  • Kommunalwahltermine. Election.de

Einzelnachweise


Bundestagswahl in Deutschland leicht erklärt! Kohero Magazin

Bundestagswahl Ein Platz auf der Liste ZEITmagazin

Bundestagswahl Neueste Wahlumfrage von Institut Wahlkreisprognose

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